Grundbücher

Grundbücher

Grundbücher, s.u. Grundeigenthum.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Grundbücher — Grundbücher, im Sinne der neuen Gesetzgebung öffentliche Bücher zur amtlichen Feststellung der Eigentums und Belastungsverhältnisse der Grundstücke. Die Anfänge des Grundbuchwesens hängen mit der Entwickelung der gerichtlichen Auslassung (s. d.)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grundbücher — Grundbücher, Hypothekenbücher, die bei Gericht geführten öffentlichen Bücher, in welche zur Sicherung der den Einzelnen an Grundstücken zustehenden Rechte die genaue Beschreibung der Grundstücke, deren Eigentümer, die dinglichen Belastungen,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Grundbücher — Grundbücher, notarialische Controle über alle liegenden Güter eines bestimmten Bezirks für Sicherung des Eigenthums u. des Pfandrechts. Ohne Eintragung ins Grundbuch (Fertigung) gibt es im neueren Recht keine Eigenthumsübertragung unter Lebenden… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchrecht — Das Grundbuchrecht ist die Gesetz gewordene scholastische Regel Quod non est in actis, non est in mundo (was nicht in den Akten steht, gibt es nicht). Und auch andersherum gilt: Was im Buche steht, ist richtig, zumindest bis das Gegenteil… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnbücher — Eisenbahnbücher, Pfandbücher (ground registers; registres terriers du domaine des chemins de fer), besondere neben den allgemeinen Grundbüchern bestehende Grundbücher zur Evidenz des im Bahnunternehmen vereinigten Sach und Rechtsbestandes und zur …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Buchführung — Buchhaltung. I. Geschichte:Im 14. Jh. tauchten Handelsbücher auf, die lediglich Kreditgeschäfte enthielten. Erst nach und nach erfasste man alle Geschäfte, zunächst nur getrennt nach Ein und Verkäufen. Später wurden Leistungen und Gegenleistungen …   Lexikon der Economics

  • Agrargemeinschaft — Dieser Artikel wurde auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion! Folgendes muss noch verbessert werden: Artikel weist formale Probleme auf (kaum… …   Deutsch Wikipedia

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