Güterabtretung

Güterabtretung

Güterabtretung (Cessio bonorum), die Erklärung eines in Concurs gerathenen Schuldners, daß er sein Vermögen den Gläubigern überlasse, damit sie sich daraus befriedigen. Jeder ohne sein Verschulden in Verfall gerathene Schuldner ist dies zu thun befugt (daher Beneficium od. Exceptio cessionis bonorum) u. bewirkt dadurch, daß er nicht in persönliche Hast geräth u. jederzeit nach dem Concurs vermöge des Beneficium competentiae (s.u. Concurs) so viel behalten darf, als er zu seinem Unterhalte nothwendig bedarf.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Güterabtretung — Güterabtretung, s. Cession …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bonōrum cessio — (lat.), freiwillige Güterabtretung an die Gläubiger (s. Cessio bonorum) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Cessio bonōrum — (lat.), im römischen Rechte die von dem zahlungsunfähigen Schuldner vorgenommene Abtretung des Vermögens an seine Gläubiger. Durch diese freiwillige Vermögensabtretung wurde der Schuldner vor gewissen Nachteilen bewahrt, die sonst mit der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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