Güterbeschlag
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Güterbeschlag — Güterbeschlag, im Strafprozeß die gerichtl. Aufzeichnung des Vermögens des Flüchtigen und Entziehung seines Verfügungsrechtes, um ihn zur Rückkehr zu nöthigen, nebenher auch zur Sicherung des Kostenersatzes, der Privatgenugthuung und der… … Herders Conversations-Lexikon