- Haldenspruch
Haldenspruch, bergamtliches Urtheil, welches sogleich im Freien bei einer Besichtigung gefällt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Haldenspruch, bergamtliches Urtheil, welches sogleich im Freien bei einer Besichtigung gefällt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.