- Hammerschlagsrecht
Hammerschlagsrecht, das in manchen städtischen Statuten vorkommende Recht, zum Behufe des Baues u. der Ausbesserung eines Gebäudes das Grundstück des anliegenden Nachbars betreten zu dürfen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Hammerschlagsrecht, das in manchen städtischen Statuten vorkommende Recht, zum Behufe des Baues u. der Ausbesserung eines Gebäudes das Grundstück des anliegenden Nachbars betreten zu dürfen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Hammerschlagsrecht — (Leiterrecht) heißt die auf deutschem Recht beruhende, in fast allen Bundesstaaten aber durch die Ausführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch beseitigte Befugnis, zum Bau oder zur Reparatur eines Gebäudes das Grundstück des Nachbars betreten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hammerschlagsrecht — Hammerschlagsrecht, Leiterrecht, das Recht, zur Aufführung oder Ausbesserung eines Gebäudes, Zaunes etc. das Nachbargrundstück zu betreten … Kleines Konversations-Lexikon
Hammerschlag- und Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Hammerschlags- und Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… … Pierer's Universal-Lexikon
Leiterrecht — (franz. Tour d échelle), die Befugnis eines Grundeigentümers, zum Zweck der Errichtung oder Ausbesserung eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück Leitern oder Gerüste aufzustellen. Es ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leiterrecht — Leiterrecht, s. Hammerschlagsrecht … Kleines Konversations-Lexikon