- Handelsdeputirter
Handelsdeputirter, 1) Mitglied eines Handelscollegiums; 2) Vorsteher der Kaufmannschaft an einem Orte, aus ihr durch sie selbst gewählt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Handelsdeputirter, 1) Mitglied eines Handelscollegiums; 2) Vorsteher der Kaufmannschaft an einem Orte, aus ihr durch sie selbst gewählt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.