- Handhafter Diebstahl
Handhafter Diebstahl, ein Diebstahl, bei welchem der Dieb auf frischer That ertappt wird, s.u. Diebstahl. Handbafte That, so v.w. Frische That; vgl. Fehmgericht 2) b) u. Verbrechen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Handhafter Diebstahl, ein Diebstahl, bei welchem der Dieb auf frischer That ertappt wird, s.u. Diebstahl. Handbafte That, so v.w. Frische That; vgl. Fehmgericht 2) b) u. Verbrechen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Actio — (lat.), 1) Handlung, Bewegung; 2) (Rechtsw.), Forderung, u. Handlung, um eine Forderung im Proceßwege selbständig geltend zu machen, daher das Jus actionum, nach dem System der altrömischen Juristen, mit den Obligationen, als Recht der… … Pierer's Universal-Lexikon