- Heckenrecht
Heckenrecht, der Rechtsgrundsatz, in Folge dessen derjenige, welcher sein Grundstück mit einem sogenannten lebendigen Zaun umgeben will, diesen 3 Fuß von der Grenze nach seinem Grundstück hineinsetzen muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Heckenrecht, der Rechtsgrundsatz, in Folge dessen derjenige, welcher sein Grundstück mit einem sogenannten lebendigen Zaun umgeben will, diesen 3 Fuß von der Grenze nach seinem Grundstück hineinsetzen muß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Zaun — Zaun, 1) jede Befriedigung od. Wand; 2) (lat. Sepes, Sepimentum, Septum), eine aus Holz gemachte Befriedigung um ein Grundstück. Je nachdem dieselbe von abgehauenem dürren od. von in den Boden Behufs der Fortpflanzung gestecktem od. gesäetem… … Pierer's Universal-Lexikon