Herrenlose Sachen
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Herrenlose Sachen — sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen. Zu den herrenlosen Sachen rechnet das Bürgerliche Gesetzbuch alle beweglichen Sachen, die deren bisheriger Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, ausgibt, sodann die wilden Tiere … Meyers Großes Konversations-Lexikon
herrenlose Sachen — Sachen, an denen entweder noch nie ein Eigentum bestanden hat (z.B. wilde Tiere in Freiheit) oder an denen der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat (⇡ Dereliktion). Vgl. auch ⇡ Aneignung … Lexikon der Economics
herrenlose Sache — herrenlose Sache, eine Sache, die nicht im Eigentum einer Person steht. Eine Sache ist entweder von Anfang an herrenlos (z. B. wilde Tiere im Sinne von § 960 Absatz 1 BGB), oder ihr Eigentümer hat das Eigentum an ihr aufgegeben (Dereliktion; §… … Universal-Lexikon
Herrenlose Tiere — sind Tiere, die keinen Eigentümer haben. Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden, mit Ausnahme von Tieren in Tiergärten und Fischen in Teichen oder andern geschlossenen Privatgewässern. Ihre Herrenlosigkeit hört mit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Herrenlose Sache — Aneignung ist nach Sachenrecht der Erwerb des Eigentums an einer herrenlosen Sache als originärem Eigentumserwerb. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die… … Deutsch Wikipedia
Exklusionsrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… … Deutsch Wikipedia
Gewerblicher Rechtsschutz — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… … Deutsch Wikipedia
Gewerbliches Schutzrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… … Deutsch Wikipedia
IP-Hersteller — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… … Deutsch Wikipedia
Immaterialgüter — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… … Deutsch Wikipedia