- Hirtenschutt
Hirtenschutt, die Bezahlung in Getreide an den Gemeindehirt, s.d.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Hirtenschutt, die Bezahlung in Getreide an den Gemeindehirt, s.d.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Hirtenschutt, der — Der Hirtenschutt, des es, oder die Hirtenschütte, plur. inus. in einigen Gegenden, z.B. Obersachsens, dasjenige Getreide, welches dem Viehhirten anstatt des Hirtenlohnes gegeben wird. Bey dem Gute zu – pflegt man vier Schafe für eine Kuh im… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Untheilbarkeit der Landgüter — Untheilbarkeit der Landgüter, die Eigenschaft, vermöge deren gewisse Landgüter überhaupt nicht od. wenigstens nicht ohne besondere obrigkeitliche Genehmigung in kleinere Parcellen zerstückelt werden dürfen, sondern immer in ihrem ganzen Complex… … Pierer's Universal-Lexikon
Gemeindehirt — Gemeindehirt, der Hirt, welcher das Vieh einer ganzen Gemeinde hüten muß. Er hat seine Wohnung gewöhnlich in dem Gemeinde od. Hirtenhause u. wird von den Gemeindegliedern nach Verhältniß der Grundstücke, welche sie besitzen, selten nach der Menge … Pierer's Universal-Lexikon