Ordonnanz

Ordonnanz

Ordonnanz (v. lat.), 1) Befehl, Gesetz; 2) bes. wenn er aus eigener Machtvollkommenheit von einem Souverän gegeben wird; namentlich die vom König von Frankreich seit 1789 u. dann wieder seit 1815 ausgehenden, ohne Zuziehung der Deputirtenkammer gegebenen Befehle. Sie waren in der Regel vom König unterzeichnet u. von einem Staatssecretär contrasignirt, mit dem großen Staatssiegel beglaubigt u. vom Siegelbewahrer visirt, datirten gewöhnlich nur vom Monat des laufenden Jahres u. schlossen mit der Formel: Car tel est notre plaisir (denn so ist unser Belieben). Merkwürdig sind in neuerer Zeit die Ordonnanzen vom 25. Juli 1830 geworden, indem sie die Julirevolution veranlaßten, s. Frankreich (Gesch.) X. C). Seit der Verfassung von 1830 verhielten sich die O-en wie in Deutschland die Verordnungen (Cabinetsordres) zu den Gesetzen; 3) Dienstvorschrift; 4) ein zu Meldungen, Überbringungen von Befehlen etc. bestimmter Offizier (Ordonnanzoffizier), Unteroffizier (Ordonnanzunteroffizier) od. Gemeiner (Ordonnanz). Oft dienen die O-en, bes. die Cavallerieordonnanzen, nur zur Unterhaltung einer Art militärischer Postanstalt; andere O-en sind bei Stabsoffizieren, Hauptleuten, Adjutanten od. anderen Behörden dazu, um für kleine Dienste bei der Hand zu sein; 5) in manchen Armeen die Offizierburschen u. die Calfactors auf Wachen; 6) in manchen Staaten regelmäßig eingerichtete Fußbotenposten; 7) die Anordnung u. Vertheilung der Gegenstände eines Gemäldes.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ordonnanz — Ordonnanz: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Fremdwort war zunächst in der heute veralteten Bedeutung »Befehl, Anordnung« gebräuchlich. Seit dem 17. Jh. bezeichnet es in der militärischen Fachsprache einen Soldaten, der einem Offizier zur… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Ordonnanz — Ordonnanz, Beiname des Malers Moucheron 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ordonnánz — (franz.), Befehl, Verordnung, militärische Dienstvorschrift; dann ein Soldat, der einem höhern Vorgesetzten zugeteilt wird, um seine Befehle zu überbringen. Je nach Stellung und Rang des Vorgesetzten und der Art der Dienstleistung wird zu diesem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ordonnánz — (frz., »Verordnung«), in Frankreich vor 1789 und 1814 30 Bezeichnung aller Erlasse des Königs, besaßen die Eigenschaft von Gesetzen. – O. heißen auch die prozeßleitenden Dekrete der Gerichtshöfe, bes. in Strafsachen; beim Militär die Vorschriften …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ordonnanz — Ordonnanz, militärisches Gesetz, insbesonders eine Vorschrift für einzelne Zweige des Dienstes; Ordonnanzen, Militärs, welche den Befehlshabern zugetheilt sind, um deren Befehle zu überbringen, bei höheren Befehlshabern Ordonnanzoffiziere, bei… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Ordonnanz — Sf Offiziersanwärter, Befehl per. Wortschatz fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. ordonnance Befehl, Anordnung , einer Ableitung von frz. ordonner anordnen , aus l. ōrdināre bestimmen, verordnen, ordnen , zu l. ōrdo (ōrdinis) m. Reihe,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Ordonnanz — Parlamentär; Bevollmächtigter; Emissär; Delegat; Bote; Delegierter; Abgesandter; Kurier; Beauftragter * * * Or|don|nạnz 〈f. 20; Mil.〉 …   Universal-Lexikon

  • Ordonnanz — Das Wort Ordonnanz, auch Ordonanz (franz. ordonnance, „Befehl“, „Anordnung“) hat im militärischen Sprachgebrauch zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Bedeutung (und/oder Zusammensetzung): die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Ordonnanz (Gefechtsordnung) — Als Ordonnanz wurden im 16. und 17. Jahrhundert die Gefechtsaufstellungen des Fußvolks, teilweise auch die Aufstellung des gesamten Heeres bezeichnet. Ursprünglich vom französischen Begriff für die dazu erlassene Anordnung stammend, galt der …   Deutsch Wikipedia

  • Ordonnanz, die — Die Ordonnanz, S. Ordinanz …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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