- Hoffolge
Hoffolge, 1) die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe zu folgen; 2) die Verbindlichkeit der Unterthanen, ihren Herrschaften die schuldigen Frohnfuhren zu leisten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Hoffolge, 1) die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe zu folgen; 2) die Verbindlichkeit der Unterthanen, ihren Herrschaften die schuldigen Frohnfuhren zu leisten.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Hoffolge, die — Die Hoffolge, plur. inus. die Verbindlichkeit, einem fürstlichen Hofe in gewissen Fällen folgen zu müssen. Ingleichen, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Hofe des Grundherren zu folgen, d.i. ihm die nöthigen Dienste zu leisten … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Truchsess (Hofamt) — Truchsess: Darstellung auf einem Kartenspiel von 1455 Truchsess war ein Hofamt in der mittelalterlichen Hofgesellschaft. Der Ausdruck stammt von althochdeutsch truhtsâzo für ‚Vorgesetzter des Trosses‘ ( … Deutsch Wikipedia
Antrustiōnes — Antrustiōnes, in der merovingischen Zeit bei den Franken Edle, welche persönlich u. mit ihren Leuten dem Könige die Hoffolge leisteten … Pierer's Universal-Lexikon
Niederfolge, die — Die Niederfolge, plur. inus. in einigen Gegenden, die Verbindlichkeit der Unterthanen und Vasallen, dem Lehens und Grundherren in niedern, d.i. geringern Fällen, zu folgen, im Gegensatze der hohen Folge oder Herresfolge; das denn zur Niederfolge… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Höferecht — Hö|fe|recht 〈n. 11; unz.〉 Art des Erbrechts, nach dem ein Besitz ungeteilt auf einen der Erben übergeht, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat; →a. Hofrecht * * * Höferecht, landwirtschaftliches Sonderrecht, das der Zerstückelung… … Universal-Lexikon