Hofrecht

Hofrecht

Hofrecht, 1) das bei einem Hofgericht (s.d.) gültige Recht; 2) im Mittelalter der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche über die rechtlichen Beziehungen eines Herrn zu seinen Dienstpflichtigen u. umgekehrt, sowie der Letzteren unter einander, insoweit sich solche auf Dienst- u. Gutsverhältnisse erstreckten, in Gebrauch waren. Man kann zwei Klassen derselben unterscheiden: Ritterliche H-e, zu welchen neben dem eigentlichen Lehnrecht bes. die Dienstmannenrechte, als die H-e ritterlicher Dienstleute (Ministerialen); u. Bäuerliche H-e, von diesen hat sich in den sogenannten Ding- u. Hofrodeln eine große Anzahl von Aufzeichnungen erhalten, welche in neuerer Zeit zum Theil von [449] Grimm, Weisthümer, Gött. 1840 ff., 3 Thle., gesammelt worden sind; 3) so v.w. Hoferecht (s.d.); 4) so v.w. Ungebundenheit.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Hofrecht, das — Das Hofrêcht, des es, plur. die e. 1) Die Rechte der hofhörigen Unterthanen, in Westphalen und Niedersachsen, und deren Sammlung. 2) Das Recht eines adeligen Hofes über die zu demselben gehörigen Leibeigenen; ohne Plural. Er plaget mich auf… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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