Immisciren

Immisciren

Immisciren (v. lat.), 1) einmischen, einmengen; 2) sich unbefugter Weise, z.B. in eine Rechtssache, eindrängen; 3) von den Kindern, die beim Tode ihres Vaters in dessen Gewalt waren, sich in die väterliche Hinterlassenschaft mischen. Bei ihnen vertritt dies (Immixtio) die Stelle der ausdrücklichen Erbschaftsantretung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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