- Impersonalrechnung
Impersonalrechnung, Rechnung, welche ein Kaufmann, zur erleichternden Geschäftsübersicht, über Waarenlager, Kasse, Grundeigenthum etc. führt, wobei also keine andere lebende Person in Betracht kommt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Impersonalrechnung, Rechnung, welche ein Kaufmann, zur erleichternden Geschäftsübersicht, über Waarenlager, Kasse, Grundeigenthum etc. führt, wobei also keine andere lebende Person in Betracht kommt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.