- Impleïren
Impleïren (v. lat.), 1) erfüllen; 2) ergänzen; Genüge leisten. Daher Implementum, Erfüllung; I. contractus, Vollziehung dessen, was zu einem Vertrage gehört; ad implendum contractum klagen, auf Erfüllung des Vertrags klagen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.