Incompatibilität

Incompatibilität

Incompatibilität (v. lat.), Unverträglichkeit; die Unzulässigkeit der gleichzeitigen Vereinigung zweier öffentlicher Ämter in Einer Person (vgl. Compatibilität), eine Frage, die im Staatsrecht besonders bei der Annahme des Amtes als Geschworner, Kammermitglied etc. vorkommt u. sehr verschiedenen Entscheidungen unterlegen hat. I. der Pfründen, in der Katholischen Kirche die canonische Unthunlichkeit mehre Pfründen zugleich zu genießen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • incompatibilitat — in|com|pa|ti|bi|li|tat Mot Agut Nom femení …   Diccionari Català-Català

  • Compatibel — (v. lat), verträglich, thunlich, tauglich; daher Compatibilität, im französischen Recht die Zulässigkeit, daß mehrere öffentliche Ämter in einer Person vereinigt sind. Der Gegensatz ist Incompatibilität. Nach Gesetzen von 1831 u. 1833 gibt es… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Compatibilität — die Zulässigkeit der Vereinigung zweier öffentlicher Aemter in einer Person; das Gegentheil ist Incompatibilität …   Herders Conversations-Lexikon

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