Interrogationes in jure

Interrogationes in jure

Interrogationes in jure (lat.), im älteren römischen Proceß Fragen, welche der Kläger dem Beklagten vor dem Prätor vorlegen konnte, um über gewisse Punkte, welche zur Vorbereitung u. Aufstellung seines Anspruches diensam sein konnten, Auskunft zu erhalten. Was der Beklagte auf diese Fragen zugestand, wurde zwischen den Parteien als wahr behandelt, u. der Kläger konnte dann darum bitten, daß der Erfolg der I. in jure in einem Zusatz der Formula, mittelst dessen dem Richter die weitere Instruction der Sache aufgetragen wurde, bemerkt werde. Eine solche Klage hieß dann Interrogatoria actio; vgl. Positiones.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Interrogationes in jure — (lat.), Fragen, welche die Parteien im römischen Zivilprozeß einander zur Aufklärung und Feststellung der Streitpunkte vorlegen konnten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Positiōnes — (lat.), Fragen, ähnlich den Interrogationes in jure (s.d.) des ältern römischen Processes. Sie sind im jetzigen Civilproceßrecht gesetzlich bestimmt in der Weise, daß ein jeder streitende Theil (Ponent) das Recht hat, dem Gegner (Ponat) wenn… …   Pierer's Universal-Lexikon

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