Juristische Person

Juristische Person

Juristische Person (moralische, fingirte Person), Begriffswesen, denen durch das Recht eine selbständige Persönlichkeit beigelegt ist, so daß sie selbst Subjecte von Rechten werden, Rechte erwerben u. sich verpflichten können, wie z.B. Gemeinden, milde Stiftungen u. andere Corporationen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Juristische Person — Juristische Person, früher auch fingierte, mystische, moralische Person genannt, ist kein wirkliches Lebewesen, sondern ein nur vorgestelltes, künstlich durch Gedankenoperation geschaffenes Personengebilde, das der Träger von Rechten und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Juristische Person — Juristische Person, moralische Person, dasjenige Rechtssubjekt, welches, ohne eine (natürliche) Person zu sein, in gewissen Rechtsbeziehungen gleich einer solchen behandelt wird; teils eine Genossenschaft (Korporationen, Gemeinden, Klöster etc.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Juristische Person — Juristische Person, außer dem einzelnen Menschen ein künstliches, durch bloße Fiction angenommenes Rechtssubject, Träger von Rechtsverhältnissen (Gemeinden, Corporationen, Stiftungen, Fiscus), auch moralische P. genannt …   Herders Conversations-Lexikon

  • Juristische Person — Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine… …   Deutsch Wikipedia

  • juristische Person — jurịstische Person,   Personenvereinigung (z. B. eingetragener Verein) oder Vermögensmasse (z. B. Stiftung) mit rechtlicher Selbstständigkeit. Eine juristische Person ist rechtsfähig und wird im Rechtsleben wie eine natürliche Person behandelt,… …   Universal-Lexikon

  • Juristische Person des Zivilrechtes — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… …   Deutsch Wikipedia

  • Juristische Person des öffentlichen Rechts — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung… …   Deutsch Wikipedia

  • juristische Person — Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. J.P. ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. 1. J.P. des… …   Lexikon der Economics

  • Sitz (juristische Person) — Nach deutschem Recht liegt der Sitz einer juristischen Person gemäß § 24 BGB am Sitz der Verwaltung des Vereins, der Gemeinschaft oder der Gesellschaft. Mit dem Sitz wird auch der allgemeine Gerichtsstand der juristischen Person bestimmt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Quasi-juristische Person — Quasi juristische Personen werden im juristischen Sprachgebrauch Gesellschaften genannt, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, die aber wie juristische Personen Träger von Rechten und Pflichten sein können (Teilrechtsfähigkeit). Beispiele… …   Deutsch Wikipedia

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