- Justiniānus
Justiniānus, 1) J. I. der Große, eigentlich Upranda, geb. 483 n.Chr. zu Tauritium in Illyrien u. Andern zu Bederina od. zu Achrida), Sohn des Istok (Sobatios) u. der Biglenicza (Vigilantia), gemeiner Leute. Der Kaiser Justinus I., sein mütterlicher Oheim, beförderte ihn zu verschiedenen Würden, 521 zum Consul u. 527 zum Mitregenten im Byzantinischen Reiche; er wurde auch in demselben Jahre Alleinherrscher u. regierte bes. durch seine Gemahlin Theodora, eine ehemalige Schauspielerin, u. seine Feldherren Belisar u. Narses; er besiegte in Constantinopel 532 den gefährlichen Nikeaufstand der Circusparteien, erweiterte sein Reich bis nach Afrika hin u. st. 14. Nov. 565, s. Byzantinisches Reich. J. war ein Freund der Künste u. Wissenschaften u. verfaßte selbst theologische Schriften. Am bekanntesten aber ist er durch seine Gesetzgebung (s.u. Römisches Recht), wobei ihn Tribonianus unterstützte. Biographien von Prokopios (s.d.), Wieling (Schediasma de Justiniano et Theodora, Frankf. 1729), v. Ludewig (Vita Justiniani M., Halle 1731) u. Invernizzi (De rebus gestis Justiniani M., Rom 1738). 2) J. II. Rhinotmetos (mit abgeschnittener Nase), Sohn Constantins IV.; wurde 685 Kaiser des Byzantinischen Reichs (s.d.) u. regierte mit Unterbrechung bis 711, wo er hingerichtet wurde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.