Kleine Lehnwaare

Kleine Lehnwaare

Kleine Lehnwaare (Laudemium minus), die Gerichtsgebühren (Schreibschilling), welche für gerichtliche Zuschreibung erworbener Grundstücke bezahlt werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Laudemĭum — (lat.), im Römischen Rechte die Abgabe, welche dem Gutsherrn bei Veräußerung der Emphyteusis entrichtet werden muß. Sie besteht in 1/50 des Kaufpreises (daher Quinquagesima) od. des bestimmten Werthes der Sache u. muß eigentlich vom neuen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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