- Kleine Lehnwaare
Kleine Lehnwaare (Laudemium minus), die Gerichtsgebühren (Schreibschilling), welche für gerichtliche Zuschreibung erworbener Grundstücke bezahlt werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kleine Lehnwaare (Laudemium minus), die Gerichtsgebühren (Schreibschilling), welche für gerichtliche Zuschreibung erworbener Grundstücke bezahlt werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Schreibgebühr — (Schreibgeld, auch Schreibschilling, kleine Lehnwaare), 1) gewisse Procente, welche bei manchen gerichtlichen Verhandlungen bes. bei Lehnsreichungen, für die dabei stattgefundenen Schreibereien entrichtet werden; 2) so v.w. Copial od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Laudemĭum — (lat.), im Römischen Rechte die Abgabe, welche dem Gutsherrn bei Veräußerung der Emphyteusis entrichtet werden muß. Sie besteht in 1/50 des Kaufpreises (daher Quinquagesima) od. des bestimmten Werthes der Sache u. muß eigentlich vom neuen… … Pierer's Universal-Lexikon