- Kronprivatgut
Kronprivatgut, Gut, über welches dem jedesmaligen regierenden Landesherrn eine freiere Disposition ohne Controle Seitens der Stände zusteht, s.u. Domänen 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Kronprivatgut, Gut, über welches dem jedesmaligen regierenden Landesherrn eine freiere Disposition ohne Controle Seitens der Stände zusteht, s.u. Domänen 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Domänen — (fr. Domaine, lat. Domanium, Domanialgut, herrschaftliches Gut), 1) im weiteren Sinne alles Eigenthum, welches der Staat zum Zweck der Production mit wesentlich gleichem Rechte, wie der Privatmann, besitzt, zum Unterschiede vom Staatsgut,… … Pierer's Universal-Lexikon