Lagerfrist
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Lagerfrist — Lagerfrist, Zeit, während der eine Ware in öffentlichen Lagerhäusern, Packhöfen und sonstigen Niederlagen unverzollt oder an Bahnhöfen ohne Vergütung oder Strafmiete liegen bleiben darf … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lagerfrist — išsilaikymo trukmė statusas T sritis Standartizacija ir metrologija apibrėžtis Techninėse sąlygose apibrėžta objekto laikymo ir (arba) vežimo kalendorinė trukmė, kurios metu tam tikrose ribose išlieka jo naudojimo arba eksploatavimo parametrų… … Penkiakalbis aiškinamasis metrologijos terminų žodynas
Lagerfrist — La|ger|frist 〈f. 20〉 Zeit, in der eine bestimmte Ware aufbewahrt wird * * * La|ger|frist, die (Wirtsch.): Zeit, für die eine bestimmte Ware gelagert wird. * * * La|ger|frist, die (Wirtsch.): Zeit, für die eine bestimmte Ware gelagert wird … Universal-Lexikon
Lagerfrist — ⇡ Lagerdauer … Lexikon der Economics
Lagerdauer — Lagerfrist. 1. Begriff: ⇡ Kennzahl für die Zeit, die eine Ware bis zum Verkauf (bzw. bei Material bis zur Entnahme) durchschnittlich am ⇡ Lager bleibt. a) Produktionsbedingte L. ist Teil der Produktionszeit, z.B. in der Papier und… … Lexikon der Economics
Zollniederlagen — Zollniederlagen, Räumlichkeiten, in denen fremde unverzollte Waren unter Aussicht des Staates aufbewahrt werden. Die Waren werden aus denselben entweder in freien Verkehr gesetzt, d. h. nach erfolgter Verzollung so abgefertigt, als wenn sie über… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Postauftrag — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Vorausverfügungen 3 Einzelnachweise Deutschland Seit dem 15. O … Deutsch Wikipedia
Postprotestauftrag — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Vorausverfügungen 3 Einzelnachweise // Deutschla … Deutsch Wikipedia
Lagerhaus — (Packhof), in Handelsstädten großes Gebäude, in welchem ankommende Kaufmannswaaren abgeladen u. einige Zeit aufbewahrt werden, weil sie entweder versendet werden sollen, od. weil die davon zu entrichtenden Abgaben nicht sogleich bezahlt werden… … Pierer's Universal-Lexikon
Lagerhalter — I. Begriff:1. Allgemein: Derjenige, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt (⇡ Lagergeschäft). 2. Umsatzsteuerrecht: Derjenige, der ein Steuerlager, insbes. ein Umsatzsteuerlager betreiben darf. II. Pflichten:1.… … Lexikon der Economics