Landlosung

Landlosung

Landlosung, diejenige Art des Näher- od. Retractsrechts (s.d.), welche jedem Inländer bei Veräußerung eines Gutes an einen Ausländer so zusteht, daß er gegen Ersatz des Kaufpreises die Sache von diesem an sich ziehen darf.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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