Lehnscompetenz

Lehnscompetenz

Lehnscompetenz, das subsidiarische Recht der Töchter des Vasallen, nachdem ihnen der Lehnfolger bis zur Verheirathung standesgemäße Alimente zu verabreichen u. bei der Verheirathung eine angemessene Ausstattung zu gewähren hat, falls hierzu das väterliche Erbe nicht ausreicht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”