Leihcontract
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Realcontract — Realcontract, nach der römischen Eintheilung der Contracte die Art von Obligation, welche nicht durch den bloßen Consens, sondern durch Hingabe einer Sache in der Erwartung, daß sie zurückgegeben od. etwas Anderes dafür geleistet werde, begründet … Pierer's Universal-Lexikon
Actio — (lat.), 1) Handlung, Bewegung; 2) (Rechtsw.), Forderung, u. Handlung, um eine Forderung im Proceßwege selbständig geltend zu machen, daher das Jus actionum, nach dem System der altrömischen Juristen, mit den Obligationen, als Recht der… … Pierer's Universal-Lexikon