- Haubenbandsgerechtigkeit
Haubenbandsgerechtigkeit, in Holstein das Recht einer Wittwe auf den einjährigen Nießbrauch an den Immobilien des verstorbenen Ehemannes.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Haubenbandsgerechtigkeit, in Holstein das Recht einer Wittwe auf den einjährigen Nießbrauch an den Immobilien des verstorbenen Ehemannes.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Haubenbandsgerechtigkeit — Haubenbandsgerechtigkeit, im holsteinischen Adelsrecht das Recht der Witwe, während eines »sächsischen Jahres« (d. h. »Jahr und Tag«, s. d.) nach dem Tode des Mannes im Besitz und Genuß aller seiner Grundstücke zu bleiben und die Hälfte gewisser… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wittwe [1] — Wittwe (Vidua), eine ihres zeitherigen Ehemannes durch den Tod beraubte Ehefrau. Die W. behält in der Regel auch nach dem Tode des Ehemannes den Gerichtsstand, Rang u. das Heimathsrecht ihres verstorbenen Gatten bei, so lange sie sich nicht… … Pierer's Universal-Lexikon
Witthum — Witthum, derjenige Besitz eines Mannes, welcher nach dessen Tode der Witwe gebührt. Bei den Römern erhielt die Witwe nur ihre Mitgift zurück und ausnahmsweise, wenn sie arm war, einen Zuschuß aus dem Nachlasse ihres Mannes. Bei den alten… … Damen Conversations Lexikon
Kind — 1. Ach, dass ich meine armen Kinder so geschlagen, klagte der Bauer, und sie waren des Pfaffen. – Eiselein, 375. 2. Alle Kinder werden mit Weinen geboren. Lat.: Clamabunt E et A quotquot nascuntur ab Eva. (Binder I, 193; II, 497; Seybold, 77.) 3 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon