- Leihtag
Leihtag, so v.w. Verschreibetag, s.u. Verschreibung. 6).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Leihtag, so v.w. Verschreibetag, s.u. Verschreibung. 6).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Verschreibung — Verschreibung, 1) allgemeinrechtlich die Handlung, wodurch schriftlich Jemand Etwas zugesichert wird; 2) diese schriftliche Zusicherung selbst; 3) schriftliche Übertragung eines Realrechts, z.B. Eigenthums, so: in Lehn verschreiben; 4) Einräumung … Pierer's Universal-Lexikon
Verleihen — Verleihen, verb. irreg. act. S. Leihen, welches im Oberdeutschen und der edlern Sprechart der Hochdeutschen für das niedrigere verlehnen üblich ist. 1. An einen andern leihen, lehnen oder borgen. Ein Buch verleihen. Ich habe es verliehen. Auch… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart