Lieferungskauf

Lieferungskauf

Lieferungskauf, s.u. Staatspapiere S. 638.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Lieferungskauf — Lieferungskauf, im Gegensatz zum Tageskauf (Kassageschäft) derjenige Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten spätern Termin die Ware dem Käufer zu liefern verpflichtet ist; besonders im Börsenverkehr… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lieferungskauf — Lieferungskauf,   Werklieferungsvertrag …   Universal-Lexikon

  • Handel — Handel. I. Handel im Allgemeinen ist jeder Austausch von Gütern irgend welcher Art gegen andere, gleichviel ob derselbe durch Kauf u. Verkauf (gegen Geld) od. durch Tausch (gegen Waare) bewirkt wird; insbesondere der gewerbmäßig betriebene Ein u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lieferungsgeschäft — (Zeit , Termingeschäft, Lieferungskauf, Zeitkauf, Kauf auf Lieferung, auf Bezug), im Gegensatz zum Tagesgeschäft oder Kontantgeschäft (Kassageschäft, Tageskauf) ein Geschäft, dessen Erfüllung nicht sofort nach Abschluß des Vertrags, sondern erst… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Tagesgeschäft — (Tageskauf), im Gegensatz zum Lieferungsgeschäft (s. d.) und zum Lieferungskauf (s. d.) dasjenige Geschäft, bei dem die Ware unmittelbar (oder auch je nach den Börsenusancen mit gewisser Frist) nach Abschluß des Geschäfts übergeben wird …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Termingeschäft — Termingeschäft, Terminkauf, soviel wie Lieferungsgeschäft und Lieferungskauf (s. diese Artikel) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Werkvertrag — ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 631–651) jeder Vertrag, durch den die eine Partei der andern sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen oder einen sonstigen bestimmten Erfolg menschlicher Tätigkeit herbeizuführen. Danach sind… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prämiengeschäft — Prämiengeschäft, Lieferungskauf (von Wertpapieren), bei dem sich eine der beiden Parteien gegen eine Vergütung (Prämie) von Erfüllung des Vertrags befreien kann …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Werklieferungsvertrag — Werklieferungsvertrag,   Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff für den anderen Teil (Besteller) herzustellen (§ 651 BGB), z. B. Anfertigung eines Möbelstücks durch den… …   Universal-Lexikon

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