Manutenenz

Manutenenz

Manutenenz (Manutenenzdecret, v. lat.), im Proceß über den jüngsten Besitz ein Decret des Richters, durch welches derselbe, falls Kläger unter sofortiger Bescheinigung des neuesten Besitzes darum gebeten hat, den Beklagten unter Androhung einer Geldstrafe anweist bis zum Austrag der Sache sich aller Veränderungen der Sachlage zu enthalten; vgl. Possessorium S. 411.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Manutenénz — (Mannten ti on, lat.), Beschützung, namentlich im Besitz …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”