- Mitjagd
Mitjagd, die Koppeljagd, wo der Landesherr Mitberechtigter ist.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Mitjagd, die Koppeljagd, wo der Landesherr Mitberechtigter ist.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Mitjagd, die — Die Mḯtjāgd, plur. inus. das Recht, die Jagd mit einem andern gemeinschaftlich zu genießen; das Mitjagen, die Koppeljagd … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Koppeljagd — Koppeljagd, Jagd, welche zwei od. mehrere (meist Rittergüter) zusammen od. doch auf derselben Fläche auszuüben berechtigt sind. Ist einer der Mi. berechtigten der Landesherr, so heißt die K. Mitjagd, darf einer einige Tage vor dem andern allein… … Pierer's Universal-Lexikon