Nachjagd

Nachjagd

Nachjagd, s.u. Vorhatze.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Vorhatze — Vorhatze, das früher in Deutschland bestehende Recht auf einem gewissen Jagdreviere nach eröffneter Jagd 8–14 Tage vor dem eigentlichen Revierbesitzer die Jagd auszuüben, meist dem Landesherrn zustehend; das Recht des mit der Jagd Belehnten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagd, die — Die Jāgd, plur. die en, von dem Zeitworte jagen. 1. Die Handlung des Jagens oder Verfolgens; ohne Plural, außer zuweilen von mehrern Handlungen dieser Art. 1) In der weitesten Bedeutung, wo es außer dem zusammen gesetzten Nachjagd nur noch in der …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachjagen — Nachjagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben und der dritten Endung der Sache. Einer Person nachjagen, ihr in der größten Eile nachfolgen, besonders wenn es zu Pferde, oder vermittelst eines schnellen Fuhrwerkes geschiehet. Abraham jagte …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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