- Obligationenrecht
Obligationenrecht, die Rechtsgrundsätze über die Obligationen, s.d. u. Rechtswissenschaft II. a) c).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Obligationenrecht, die Rechtsgrundsätze über die Obligationen, s.d. u. Rechtswissenschaft II. a) c).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Obligationenrecht — kann bezeichnen: Obligationenrecht (Liechtenstein), ein Teilgebiet des Privatrechts im Fürstentum Liechtenstein Obligationenrecht (Schweiz), ein Teilgebiet des Privatrechts in der Schweiz Obligationenrecht (Türkei), ein Teilgebiet des… … Deutsch Wikipedia
Obligationenrecht — Obligationenrecht, s. Schuldverhältnis … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Obligationenrecht — Ob|li|ga|ti|o|nen|recht 〈n. 11; unz.; schweiz.; Rechtsw.; Abk.: OR〉 Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, das die gesetzlichen Bestimmungen des Schuld , Arbeits , Gesellschafts u. Wertpapierrechts enthält * * * Ob|li|ga|ti|o|nen|recht, das… … Universal-Lexikon
Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Obligationenrecht — Ob|li|ga|ti|o|nen|recht das; [e]s: (schweiz.) Schuldrecht … Das große Fremdwörterbuch
Obligationenrecht — Ob|li|ga|ti|o|nen|recht, das; [e]s (schweizerisch für Schuldrecht; Abkürzung OR) … Die deutsche Rechtschreibung
Arbeitsrecht (Schweiz) — Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Die Regelung der Beschäftigung durch private Arbeitgeber ist dabei weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht, während bei öffentlich… … Deutsch Wikipedia
Auftrag (Schweiz) — Der Auftrag ist im schweizerischen Obligationenrecht ein Vertragsverhältnis. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei entgeltlich oder unentgeltlich eine Tätigkeit für den Auftraggeber auszuführen, wobei ein Vertrauensverhältnis zwischen den… … Deutsch Wikipedia
Bezugsrechtausschluss — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… … Deutsch Wikipedia
Bezugsrechtsausschluss — Ein Bezugsrecht (engl. pre emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission. Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe 1.1 Durchführung einer Kapitalerhöhung mit… … Deutsch Wikipedia