- Prodigalitätserklärung
Prodigalitätserklärung (v. lat.), die gerichtliche Erklärung Eines für einen Verschwender, s.u. Prodigus u. Verschwender.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Prodigalitätserklärung (v. lat.), die gerichtliche Erklärung Eines für einen Verschwender, s.u. Prodigus u. Verschwender.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Prodĭgus — (lat.), Verschwender; im rechtlichen Sinne eine Person, welcher durch ein obrigkeitliches Decret die Verwaltung u. Verfügung über ihr Vermögen wegen Verschwendung entzogen ist. Durch ein solches Decret (Prodigalitätserklärung) wird der… … Pierer's Universal-Lexikon
Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… … Pierer's Universal-Lexikon
Verschwender — (lat. Prodigus), derjenige, welcher seinen Ausgaben keine festen Grenzen gezogen hat, womit zugleich das Mißverhältniß der zu großen Ausgaben zur Einnahme angedeutet ist. Wer auf solche unsinnige Art sein Vermögen verschleudert, kann nicht nur… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbvertrag — (Pactum successorium), das zweiseitige unwiderrufliche Geschäft, dessen unmittelbarer Gegenstand die künftige Beerbung eines od. beider Contrahenten ist. Verträge dieser Ars waren nach Römischem Rechte durchaus unwirksam; dasselbe kannte nur eine … Pierer's Universal-Lexikon
Prodigalität — (lat.), Verschwendung; Prodigalitätserklärung, früher gebräuchliche Bezeichnung für Entmündigung (s. d.) wegen Verschwendungssucht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Handlungsfähigkeit (Liechtenstein) — Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch sein eigenes Handeln rechtliche Wirkungen auszulösen.[1] Die Handlungsfähigkeit ist ein Unterfall der Rechtsfähigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen und Ausnahmen der Handlungsfähigkeit 1.1… … Deutsch Wikipedia