Patentwaaren
Patentwaaren, Waaren zu deren Verfertigung od. Verkauf einem Individuum das ausschließliche Recht durch ein Patent (s.d. 5) ertheilt worden ist, u. von welchen man daher annimmt, daß sie sich durch gewisse Vorzüge auszeichnen.
Pierer's Lexicon.
1857–1865.