Personensteuer

Personensteuer

Personensteuer, so v.w. Personalabgabe.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Besteuerung — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

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