- Pfahlzins
Pfahlzins, Abgabe an den Guts- od. Schutzherrn, auf dessen Gebiet ein Schutzgenosse wohnt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Pfahlzins, Abgabe an den Guts- od. Schutzherrn, auf dessen Gebiet ein Schutzgenosse wohnt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… … Pierer's Universal-Lexikon