Pfandschilling

Pfandschilling

Pfandschilling, 1) die Geldsumme, womit der Gepfändete sein Pfand einlöst; 2) die Bezahlung an den Richter für den Pfandschein u. die Summe, welche man auf ein Pfand geborgt hat.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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