Pfründe

Pfründe

Pfründe (v. lat. Praebenda, s.d.), 1) im katholischen Kirchenrecht so v.w. Beneficium, das für ein kirchliches Amt versicherte Einkommen. Güter u. Grundstücke, aus denen das Einkommen fließt, heißen Pfründegüter; derjenige, welcher eine P. besitzt, heißt Pfründner. Die P-n werden eingetheilt in einfache (Beneficia simplicia) ohne u. Curatpfründen (B. curata) mit Seelsorge; in höhere (B. majora), mit welchen eine kirchliche Jurisdiction für das äußere Forum verbunden ist, z.B. bei dem Papst, den Bischöfen, Prälaten u. Domherrn, u. niedere (B. minora), ohne diese Jurisdiction, wie Pfarrbeneficien; ferner in Wahlpfründen (B. electiva), bei denen eine canonische Wahl der Capitel Statt findet; Collationspfründen (B. collativa), welche der Bischof willkürlich vergibt; Patronatspfründen, wobei ein Dritter das Präsentationsrecht ausübt (vgl. Patronat u. Präsentation); in verpflichtete, zum beständigen Aufenthalt im Orte des Beneficiums (B. cum obligatione residentiae), u. in dazu nichtverpflichtete (B. sine obligatione residentiae); in vereinbarliche (B. compatibilia), deren zwei od. mehre von Einem besessen werden können, z.B. einfache ohne Residenzverpflichtung, od. eine einfache ohne Residenzverpflichtung mit einem Curatbeneficium, u. unvereinbarliche (B. incompatibilia), deren zwei od. mehre nicht von Einem besessen werden sollen, wie Bisthümer u. Pfarrbeneficien. Auch die Vergebung von P-n an Weltliche (Commendatur, Kriegspfründen) kommen vor, s. Commende. Die Vergebung eines Kirchenamts u. der damit verbundenen P. heißt Provisio beneficii u. geht vom Bischof aus, welcher, wenn auch einem Dritten die Nennung (Nominatio) Wahl (Electio) od. Vorschlag (Praesentatio) der Person rechtlich zusteht, dennoch selbst entscheidet. Die im Auftrage des Bischofs geschehene Vergebung durch geistliche Würdenträger heißt Collatio; 2) die mit Einkommen, bes. von liegenden Gründen, verbundenen Stellen protestantischer Geistlicher; 3) Lebensunterhalt in milden Stiftungen, auch durch Einkauf.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Pfründe — Pfründe: Die Bezeichnung für ein mit Einkünften verbundenes Kirchenamt (mhd. pfrüende, pfruonde »Kirchenamt mit Einkünften; Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel«, ahd. pfruonta, pfrovinta »Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel; Aufwand«) ist – unter dem… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Pfründe — (Präbende, v. althochd. pruanta, Nahrung, Besoldung, davon das neulat. praebenda, lat. Beneficium), der Inbegriff gewisser Kirchengüter, auf deren Ertrag und Genuß der Inhaber eines bestimmten geistlichen Amtes Anspruch hat, sogen. Pfründerecht.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfründe — (vom lat. praebenda), im Kirchenrecht die Befugnis zum Bezug der mit einem kirchlichen Amt verbundenen Einkünfte, früher aus der Nutznießung von Grundbesitz, jetzt meist in festem Gehalt; auch das dafür verwaltete Kirchenamt selbst …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pfründe — Pfründe, Präbende, vom lat. praebenda, das mit einem Kirchenamte verbundene Einkommen, näher als Canonicats , Kaplanei P. u.s.f. unterschieden. Vom beneficium ecclesiasticum unterscheidet sich die P. nur, insofern letzterer Ausdruck sowohl das… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pfründe — Sf erw. fach. (9. Jh.), mhd. pfrüende, pfruonde, ahd. pfruonta, as. provenda u.ä. Entlehnung Entlehnt aus ml. provenda was einem Geistlichen als Gegenleistung für seine Dienste zusteht . Dieses ist offenbar verschmolzen aus l. praebenda… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Pfründe — Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende (in der Schweiz auch Pfrund, in Norddeutschland auch Pröven) genannt (vom Mittellateinischen praebenda für ‚Unterhalt‘ abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfründe — Sinekure * * * Pfrün|de [ pf̮rʏndə], die; , n (kath. Kirche früher): geistliches Amt und die damit verbundenen Einkünfte (in der katholischen Kirche): eine Pfründe haben; jmdm. eine Pfründe verleihen. * * * Pfrụ̈n|de 〈f. 19〉 1. Einkünfte aus… …   Universal-Lexikon

  • Pfründe — 1. Dass zwei Pfründen haben, recht sei, verstehen blos die nicht, welche nur eine haben. – Simrock, 7916. 2. Die fettesten Pfründen erben gern auf den Sohn. Wenn nicht auf den physischen, doch auf den geistigen oder gesinnungsverwandten. Die… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Pfründe, die — Die Pfründe, plur. die n, ein Wort, welches in der Römischen Kirche am üblichsten ist, den Unterhalt zu bezeichnen, welchen jemand auf Lebenszeit aus einer geistlichen Stiftung genießet; ingleichen ein Theil der Kirchengüter, ein geistliches Amt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pfründe — Pfrụ̈n·de die; , n; hist; ein Amt (besonders in der Kirche), durch das man zusätzlich Geld (besonders aus der Landwirtschaft) bekam …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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