Martialgesetz

Martialgesetz

Martialgesetz, überhaupt u. besonders in England u. in der Französischen Revolution die Einrichtung, nach welcher Behörden aufrührerische od. des Aufruhrs verdächtige Personen ohne Proceß hinrichten, auch auf Volkshaufen, welche sich bei wiederholter Aufforderung u. in England nach Verlesung des bezüglichen Gesetzes nicht zerstreuen, schießen lassen konnten. Vgl. Belagerungszustand.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Martialgesetz — Martialgesetz, das bei Belagerungs und Kriegszustand (s.d.) geltende Gesetz; besonders in England die Befugnis der Obrigkeiten gegen Volkshaufen, die nach Verlesung der Aufruhrakte nicht auseinander gehen, mit militärischer Gewalt einzuschreiten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Todesstrafe — (Poena capitis), diejenige Strafe, bei welcher das Strafübel darin besteht, daß dem Verbrecher unter der leitenden Aufsicht des Staates auf eine bestimmte, mehr oder minder schmerzhafte Weise das Leben entzogen wird. A) Wie die Vollziehung jeder… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kriegsstrafrecht — (Martialgesetz), die Grundsätze über die Bestrafung der gegen das Heer, das Feindesland besetzt hat, oder gegen die durch dasselbe eingesetzten Behörden gerichteten strafbaren Handlungen. Die Ausbildung des Kriegsstrafrechts gehört erst der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bibelverbot — Von einem Bibelverbot spricht man, wenn die Bibel insgesamt oder auch nur bestimmte Ausgaben der Bibel verboten werden. Mehrheitlich beschreibt man damit im Bereich des Protestantismus historische Bestimmungen der römisch katholischen Kirche,… …   Deutsch Wikipedia

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