Precareigüter

Precareigüter

Precareigüter (Precariae), 1) in älterer Zeit solche Landgüter, welche der Eigenthümer einem Andern, zumeist einem Kloster od. Stift, auftrug, so daß Letzter das Eigenthum erlangte, der ursprüngliche Eigenthümer aber sich den lebenslänglichen Nießbrauch des Gutes vorbehielt u. daneben durch besondere Stipulationen (Primae preces) wohl auch seinen Nachkommen die Succession in das Gut sicherte. Daher Präftarei- od. Präcareibriefe, solche Verschreibungen, u. Precarist derjenige, welcher die Anwartschaft auf eine Pfründe hat, welche ihm durch den Inhaber des Rechts der Primae preces verliehen ist; 2) Güter, welche von dem Eigenthümer einem Andern nach dem Rechte des Precarium (sd.) verliehen sind.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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