- Privilegirte Gerichtsstände
Privilegirte Gerichtsstände, s. u. Gerichtsstand I. c) u. II. c).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Privilegirte Gerichtsstände, s. u. Gerichtsstand I. c) u. II. c).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gerichtsstand — (Forum), nennt man das Verhältniß einer Rechtssache od. von Personen in ihren Rechtssachen, vermöge dessen die rechtliche Untersuchung, Erörterung od. Entscheidung derselben vor ein bestimmtes Gericht gewiesen, dieses letztere selbst für diese… … Pierer's Universal-Lexikon
Anhalt [2] — Anhalt (Geogr.). I. Land in NDeutschland, jetzt aus 3 Herzogthümern unter 2 Regenten bestehend, zusammengesetzt aus dem bei Weitem größern östlichen u. dem kleinern westlichen Theil u. aus 3 unbedeutenden Enclaven, ist fast überall vom… … Pierer's Universal-Lexikon
Hannover [2] — Hannover (Geschichte). I. Älteste Geschichte, bis zur Gründung einer besonderen Linie Braunschweig Lüneburg, bis 1569. Das jetzige Königreich H. wurde zum größten Theil von Sachsen (Westfalen, Ostfalen, Engern) bewohnt, dazu kamen im NW. Friesen… … Pierer's Universal-Lexikon