- Pronunciren
Pronunciren (lat., franz. Prononciren, spr. Pronongßiren), 1) bekanntmachen; 2) aussprechen, daher Pronuntiation, Bekanntmachung, Aussprache; 3) entscheiden; daher Pronunciatum juris, Rechtsausspruch, Rechtsbescheid; 4) die Theile des Körpers mit Stärke u. Sauberkeit unterscheiden u. bezeichnen; sich p., sich stark ausdrücken, entschieden erklären; pronuncirt, stark ausgedrückt, scharf ausgeprägt (namentlich von Gesichtszügen).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.