- Prädiciren
Prädiciren (v. lat.), 1) aussagen, öffentlich verkündigen, bekannt machen; 2) rühmend äußern; 3) Einem etwas beilegen; prädicirt, einen Ehrentitel führend.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Prädiciren (v. lat.), 1) aussagen, öffentlich verkündigen, bekannt machen; 2) rühmend äußern; 3) Einem etwas beilegen; prädicirt, einen Ehrentitel führend.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Prädiciren — Prädiciren, öffentlich verkünden; aussagen, behaupten; prädicabel, rühmlich, aussagbar; Prädicabile, Prädicabilia, s. Kategorien; Prädicament, die Eigenschaft; Prädicat, die Aussage von einem Subjecte, das einem Subjecte Beigelegte; Titel; das… … Herders Conversations-Lexikon
Wissen — Wissen, verb. irregul. act. & neutr. Präs. ich weiß, du weißt, er weiß, wir wissen u.s.f. Conjunct. daß ich wisse. Imperf. ich wußte; Conjunct. wüßte. Particip. gewußt. 1. In dem weitesten und gewöhnlichsten Verstande, eine klare Vorstellung von… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zueignen — Zueignen, verb. regul. act. 1. Eigentlich, eigen machen, als ein Eigenthum in Besitz nehmen, oder geben, doch häufiger von dem nehmen, als geben. Sich etwas zueignen. Gefällt ihm nicht die Göttinn der Schönheit und Liebe, wenn sie von allen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart