Realdienstbarkeiten

Realdienstbarkeiten

Realdienstbarkeiten, sind die rechtlichen Verhältnisse, nach welchen Grundstücke verpflichtet sind, etwas zum Vortheil anderer Grundstücke zu leiden od. zu unterlassen, wozu sie dem freien Rechte nach eigentlich nicht verbunden wären.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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