- Reassecuriren
Reassecuriren (v. lat.), wenn ein Versicherer einen assecurirten Gegenstand wegen seines hohen Werthes bei einer größern Assecuranzanstalt versichert (Reassecuranz).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reassecuriren (v. lat.), wenn ein Versicherer einen assecurirten Gegenstand wegen seines hohen Werthes bei einer größern Assecuranzanstalt versichert (Reassecuranz).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.