Rechtsirrthum

Rechtsirrthum

Rechtsirrthum (Ignorantia juris), s. u. Ignorantia.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Unwissenheit — (Ignorantia), der Mangel der Kenntniß von einer Sache. In rechtlicher Beziehung steht eine solche U. dem Irrthum (Error) gleich; auch der letztere beruht immer auf einem Nichtwissen dessen, was eigentlich das Wahre ist. Ist eine solche U. das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ignorantia — (lat.), Nichtwissen, Unkunde, Irrthum. Sie ist bes. in rechtlicher Hinsicht in der doppelten Weise a) als I. juris, Unkenntniß von Rechtsgrundsätzen u. gesetzlichen Vorschriften, u. b) als I. facti, Unkenntniß von Thatsachen, Ereignissen u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unwissenheit — 1. Der Unwissenheit entgehet manche Freud . Schwed.: Ovett hugnar intet. (Grubb, 659.) 2. Unwissenheit entschuldigt. – Graf, 22, 251. Streng genommen, soll jeder sein Recht wissen, denn für den, der es nicht weiss, besteht es eigentlich nicht;… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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