Referirung (Relation) des Eids
- Referirung (Relation) des Eids
Referirung (Relation) des Eids (v. lat.), die Handlung desjenigen, welcher einen ihm angetragenen Eid dem Deferenten zurückgibt, daß dieser die Wahrheit seiner Behauptung beschwöre.
Pierer's Lexicon.
1857–1865.