- Reibeholz
Reibeholz, 1) so v.w. Reibescheid; 2) walzenförmige [940] Stücken Holz, welche an dem Bauche des Schiffes herabhängen, damit, wenn Schiffe an einander oder stoßen, sie sich nicht einander beschädigen; 3) ähnliche Hölzer an den Seiten u. an dem Borde des Schiffes, welche beim Aufhissen harter Gegenstände das Schiff gegen Beschädigungen sichern; 4) rundes, glattes Holz, womit die stärkern Zeuge glatt gerieben u. von Fasern befreit werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.