Reibeholz

Reibeholz

Reibeholz, 1) so v.w. Reibescheid; 2) walzenförmige [940] Stücken Holz, welche an dem Bauche des Schiffes herabhängen, damit, wenn Schiffe an einander oder stoßen, sie sich nicht einander beschädigen; 3) ähnliche Hölzer an den Seiten u. an dem Borde des Schiffes, welche beim Aufhissen harter Gegenstände das Schiff gegen Beschädigungen sichern; 4) rundes, glattes Holz, womit die stärkern Zeuge glatt gerieben u. von Fasern befreit werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Reibholz — Reibholz,   Reibeholz, Schifffahrt: außenbords umlaufende Scheuerleiste an Wasserfahrzeugen zum Schutz von Bordwand und Kaimauer bei Anlegemanövern; auch außenbords oder an die Kaimauer gehängte Rundhölzer mit dem gleichen Zweck. * * * Reib|holz …   Universal-Lexikon

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