- Reichsallodien
Reichsallodien, Territorien des ehemaligen Deutschen Reiches, welche von dem Landesherrn nicht nach Lehnrecht, sondern nach Allodialrecht (s. u. Allod) besessen wurden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Reichsallodien, Territorien des ehemaligen Deutschen Reiches, welche von dem Landesherrn nicht nach Lehnrecht, sondern nach Allodialrecht (s. u. Allod) besessen wurden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.